Steuersoftware lässt sich absetzen

Am 31. Mai 2015 endet die Abgabefrist für Ihre Steuererklärung

Steuerhilfsmittel für bis zu 100 Euro im Jahr können vollständig als Werbungskosten abgesetzt werden. Bei Ausgaben, die darüber liegen, ist ein Abzug von 50 Prozent möglich.

Jährliche steuerliche Änderungen

Durch Gesetzesänderungen, neue Rechtsprechung oder aktuelle Verwaltungsanweisungen ergeben sich jedes Jahr steuerliche Änderungen. Um die Steuererklärung richtig auszufüllen, bedienen sich viele Steuerzahler bestimmter Hilfsmittel. Steuerfachliteratur sowie Steuersoftware sollen die Steuerzahler unterstützen. "Die Kosten für diese Hilfsmittel können von der Steuer abgesetzt werden", erklärt Constanze Grüning vom Bund der Steuerzahler. Wichtig zu beachten: Die Kosten müssen aufgeteilt werden –  in einen absetzbaren und einen nicht absetzbaren Anteil.

Steuersoftware absetzen

Kosten aufteilen

Der Hintergrund: Steuerberatungskosten, die im Zusammenhang mit Einnahmen stehen, sind Werbungskosten oder Betriebsausgaben. Beratungskosten, die im Zusammenhang mit der Privatsphäre stehen, sind nicht absetzbar. Entstehen Kosten, die sowohl beruflich als auch privat verursacht sind, zum Beispiel Beiträge an Lohnsteuerhilfevereine oder Kosten für die Anschaffung einer Steuersoftware, muss die Aufteilung der Kosten geschätzt werden.

Bis 100 Euro vollständig absetzbar

Zur Vereinfachung erlaubt die Finanzverwaltung bei Beiträgen an Lohnsteuerhilfevereine, für die steuerliche Fachliteratur und Software einen Abzug von 50 Prozent der Kosten. Dessen ungeachtet können Hilfsmittel für bis zu 100 Euro im Jahr vollständig abgesetzt werden. Ein Beispiel: Zahlt ein Arbeitnehmer 150 Euro für ein Steuer-Fachbuch, kann er in seiner Einkommensteuererklärung 100 Euro als Werbungskosten absetzen. Hätte der Arbeitnehmer 280 Euro für eine Steuersoftware sowie Steuerfachliteratur ausgegeben, könnte er davon 50 Prozent, also 140 Euro, als Werbungskosten absetzen.
Arbeitnehmer müssen ihre Steuererklärung bis zum 31. Mai 2015 abgeben.

Quelle: (DPA/TMN)

Zuletzt geändert am 13. Mai 2015.